Durch die unterschiedlichen Interessenlagen kommt es zwischen der Finanzverwaltung und dem Steuerpflichtigen regelmäßig zum Streit über die steuerliche Ansätze. Dies kann aufgrund unterschiedlicher steuerrechtlicher Würdigung eines unstreitigen Sachverhalts aber häufig auch durch unterschiedliche Auslegung eines angezweifelten Sachverhaltes entstehen. Durch unsere Erfahrung in der Streitführung stellen wir sicher, dass der Sachverhalt und die steuerliche Rechtslage im Verfahren beim Finanzamt oder vor einem Finanzgericht optimal vorgetragen werden.
Dabei umfasst unser Leistungsspektrum u. a.: