Als Rechtsanwälte sind wir Angehörige eines freien Berufs und Organ der Rechtspflege. Durch die gesetzlich geschützte berufliche Verschwiegenheit und die detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse unserer Mandanten tragen wir ein hohes Maß an Verantwortung und haben eine besondere Vertrauensstellung inne, die wir respektvoll pflegen und wahren.
Wir beraten Sie im Handels- und Gesellschaftsrecht in jeder Phase Ihres unternehmerischen Wirkens – als Gesellschafter, Geschäftsführer oder leitender Entscheidungsträger.
Wir begleiten Ihre Existenzgründung, erstellen die Gesellschaftsverträge und beraten Sie beim Kauf oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen. Wir sind Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Handelsgeschäfte behilflich, unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen und klären Haftungsfragen für Gesellschafter und Mitglieder der Geschäftsleitung. Wir betreuen Sie bei Gesellschafterwechseln und der Auseinandersetzung bzw. Liquidation von Gesellschaften sowie in allen Fragen, die damit in Zusammenhang stehen.