Die Aufnahme jedweder unternehmerischen Tätigkeit ist mit vielerlei rechtlichen Fragen verbunden; insbesondere, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich tätig werden wollen, ist eine sinnvolle Wahl der Gesellschaftsform wesentlich. In der gesellschaftsrechtlichen Praxis sind in der Regel die GmbH, die GmbH & Co. KG, die UG (haftungsbeschränkt), die AG, die GbR, die OHG und die Kommanditgesellschaft anzutreffen. Aber auch ausländische Rechtsformen und hybride Beteiligungs- und Finanzierungsformen wie stille Gesellschaften und Unterbeteiligung sind gängig und im deutschen Rechtsverkehr durchaus nicht unüblich.
Unsere Leistungen in der Gründungsphase sind insbesondere: