Jede Unternehmung ist dem steten Wandel rechtlicher, insbesondere steuerrechtlicher, aber auch struktureller Rahmenbedingungen ausgesetzt. Die Anpassung an veränderte Marktbedingungen, Internationalisierung, Sicherung hochwertigen Betriebsvermögens, Vorbereitung von Unternehmenskäufen/-verkäufen oder auch der Unternehmensnachfolge setzt die regelmäßige Überprüfung der aktuellen Unternehmensstruktur voraus. Hierauf kann das Unternehmen respektive der Unternehmer vielfältig reagieren; z. B. durch Vorgänge nach dem Umwandlungsgesetz, Schaffung von Teilbetrieben, Ausgliederung oder Überführung von Betriebsvermögen sowie vielerlei weitere Maßnahmen.
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