Jahresabschlüsse
Ein zentraler Bestandteil der Steuerberatung ist die Erstellung von Jahresabschlüssen. Der Jahresabschluss ist nicht nur die Grundlage für die Besteuerung durch das Finanzamt sondern wichtige Informationsgrundlage für die Gesellschaft, Gesellschafter, Gläubiger und Investoren. Die Informationspolitik des Unternehmens lässt sich hierbei häufig wie folgt zusammenfassen:
„Für das Finanzamt möglichst arm, für alle anderen möglichst reich.“
Wir unterstützen Sie in diesem Leistungsfeld wie folgt:
- Erstellung der jährlichen handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüsse sowie auch
- Einnahmeüberschussrechnungen
- Bilanzpolitische Unterstützung bei abweichenden Bewertungswahlrechten und -ansätzen in Steuer- und Handelsbilanz
- Erstellung von Eröffnungs-, Zwischen- und Sonderbilanzen
Digitale Bilanzierung – Unterstützung bei Veröffentlichungspflichten und E-Bilanz
Steuererklärungen
Weiterer zentraler Bestandteil der Steuerberatung ist die Erstellung von regelmäßigen Steuererklärungen. Die Steuererklärungspflicht ist Basis für die Steuerfestsetzung durch die Finanzbehörde. Diese sind nicht bloßes ‘Beiwerk’ zu den Jahresabschlüssen, sondern bringen zusätzliche Anforderungen für den Steuerpflichtigen mit sich.
Unsere Leistungen in diesem Bereich sind unter anderem:
- Erstellung der jährlichen betrieblichen und privaten Steuererklärungen wie z. B. Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen
- Erstellung sonstiger Steuererklärungen und Anmeldungen aller Art, z. B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Meldungen zum Sozialversicherungsträger und zur Künstlersozialkasse, Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuererklärung, besondere Steuererklärungen für Vereine und ausländische Personen/Unternehmen
- Unterstützung bei tax compliance Strategien im Fall von Abweichungen von Verwaltungsauffassung in einer Steuererklärung