Die Beratung und Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten und die Begleitung bei steuerlichen Selbstanzeigen erfordert Expertise im materiellen Steuerrecht, der Abgabenordnung, des Straf- und auch des Strafprozessrechts. Viele Fälle können sich dabei schon auf der steuerrechtlichen Ebene lösen lassen, ohne dass strafrechtliche Sanktionen entstehen. Die diesbezügliche Verteidigung bedarf demnach sowohl spezialisierte Kenntnisse des Steuerrechts als auch des allgemeinen Strafrechts.
Unsere Leistungen im Bereich des Strafrechts beinhalten insbesondere: